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AGB – Glow Media GmbH 

Stand: 01.09.2025 

 

Präambel 

Was Sie hier lesen, ist der Rahmen unserer Zusammenarbeit (Rahmenvertrag). Er schafft klare, faire Spielregeln. Alles Konkrete – Leistungen, Laufzeiten und Vergütung – halten wir in einem separaten Projektvertrag fest, damit Sie genau das erhalten, was Sie brauchen.

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für Verträge zwischen der Glow Media GmbH, Papieri-Ring 5, 6330 Cham („Anbieter“), und Unternehmern (§ 14 BGB) („Kunde“). 

(2) Erfasst sind insbesondere Leistungen in den Bereichen Recruiting- und Benefit-Beratung, Performance- und Social-Media-Leistungen, Content-Erstellung (Foto/Video) sowie Web-/Karriereseiten. 

(3) Abweichende AGB des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform. Es gilt jeweils die aktuelle Fassung dieser AGB.

 

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsstruktur

(1) Konkrete Angebote des Anbieters sind verbindlich, sofern nicht anders angegeben. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder die erste Rechnung bezahlt. 

(2) Rahmenvertrag: keine Mindestlaufzeit. Kündigung mit Frist von 1 Monat zum Monatsende – sofern kein Projekt-/Kampagnenvertrag besteht. 

(3) Projekt-/Kampagnenverträge („Projektverträge“): Sie regeln konkrete Leistungen, Laufzeiten (z. B. 2 Monate), Preise, Zeitpläne, Korrekturschleifen und Abnahmen. Projektverträge enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern nicht ausdrücklich verlängert. 

(4) Eine Mindestlaufzeit gilt nur, wenn sie im Projektvertrag ausdrücklich vereinbart ist. 

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§ 3 Leistungen und Mitwirkungspflichten

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Projektvertrag/Angebot. 

(2) Der Anbieter kann Leistungen digital erbringen und geeignete Subunternehmer einsetzen; Vertraulichkeit und Datenschutz werden gewahrt. 

(3) Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Zugänge (z. B. Werbekonten), Markenrichtlinien und Ansprechpartner bereit und gewährleistet die rechtliche Zulässigkeit sowie Rechtefreiheit der von ihm bereitgestellten Inhalte. Eine rechtliche Prüfung durch den Anbieter findet nicht statt. 

(4) Freigaben: Erfolgt auf eine Freigabeanfrage innerhalb von 3 Kalendertagen keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als freigegeben. 

(5) Der Kunde schützt Zugangsdaten, Links und Materialien vor Weitergabe an Dritte.

 

§ 4 Projektverträge, Vergütung und Zahlung

(1) Preise und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Projektvertrag oder der aktuellen Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, es sei denn, es findet das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung. 

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen; vereinbarte Raten sind monatlich im Voraus fällig. 

(3) Weist der Kunde eine Unterbrechung/Vertagung an oder verzögert sich die Leistung aus nicht vom Anbieter zu vertretenden Gründen (einschließlich fehlender Mitwirkung), bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. 

(4) Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

§ 5 Besondere Regelungen Recruiting und Benefit

(1) Recruiting- und Benefit-Leistungen (z. B. Funnel/Karriereseiten, Media-Planung, Sourcing, Screening/Terminierung, Prozess- und Interviewberatung, Benefit-Analyse/Policy/Kommunikation) werden im Projektvertrag konkret beschrieben. 

(2) Humanoo-Plattform: Das Benefit-Beratungsangebot der Glow kann durch die Nutzung der Plattform „Humanoo“ (betrieben von eTherapist GmbH/e-Therapist GmbH) erweitert werden. Für die Nutzung der Humanoo-Plattform gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Humanoo, abrufbar unter www.humanoo.com/de/allgemeine-nutzungsbedingungen. Soweit erforderlich, schließt der Kunde hierfür eine gesonderte Vereinbarung mit Humanoo. 

(3) Der Kunde trifft die finalen Auswahlentscheidungen und ist für die Einhaltung einschlägiger Vorschriften – insbesondere des AGG – verantwortlich. 

(4) Ein bestimmter Erfolg (z. B. Anzahl Bewerbungen/Einstellungen, ROI) wird nur geschuldet, wenn dies im Projektvertrag ausdrücklich vereinbart ist.

 

§ 6 Performance Marketing und Social Media

(1) Handelt der Anbieter im Namen des Kunden (z. B. Anzeigen/Posts), stellt der Kunde die erforderlichen Zugänge/Vollmachten bereit. 

(2) Werbebudgets werden grundsätzlich vom Kunden im Voraus gezahlt, in der Regel direkt an die jeweilige Plattform. Vom Anbieter verauslagte Budgets sind zusätzlich zum Honorar zu erstatten. 

(3) Plattformbetreiber können Konten/Werbekonten/Kampagnen sperren oder einschränken. Dies liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt. 

(4) Der Anbieter darf anonymisierte Kampagnendaten zur Qualitätsverbesserung und zum Benchmarking nutzen.

 

§ 7 Content, Nutzungsrechte und Referenzen

(1) Die gestalterische Umsetzung erfolgt nach vorheriger Abstimmung; Anzahl der Korrekturschleifen regelt der Projektvertrag. 

(2) Mit Bereitstellung der finalen Version und vollständiger Zahlung erhält der Kunde – sofern nicht anders vereinbart – für die Projektdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Projektvertrag beschriebenen Zwecke und Kanäle. 

(3) Rohmaterial (z. B. RAW-Dateien, offene Projektdateien) ist nicht umfasst, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. 

(4) Der Anbieter darf den Kunden als Referenz (Name/Logo/Ergebnisse) zu Eigenwerbezwecken nutzen (Website, Social Media, Präsentationen). Der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen (Opt-out).

 

§ 8 Termine, Abnahme und Verzug

(1) Termine/Fristen werden in Textform vereinbart. Sie beginnen, sobald vereinbarte Vorauszahlungen geleistet und Mitwirkungspflichten erfüllt sind. 

(2) Werkvertragliche Leistungen: Teilabnahmen können vereinbart werden. Gehen innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahmeaufforderung keine substanziellen Mängelrügen ein, gilt die Leistung als abgenommen. 

(3) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

 

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für übernommene Garantien und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. 

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. 

(3) Haftungsdeckel: Die Haftung des Anbieters ist – mit Ausnahme der in Abs. 1 genannten Fälle – der Höhe nach auf die jeweilige Auftragssumme des betroffenen Projektvertrags begrenzt.

 

§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung nach den geltenden Vorschriften. 

(2) Beide Parteien behandeln nicht offenkundige Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Pflicht wirkt über das Vertragsende hinaus.

 

§ 11 Widerrufsrecht

(1) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB). Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München. Das internationale Privatrecht und das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen. 

(2) Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform. 

(3) Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche, dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung. 

(4) Der Anbieter kann diese AGB in zumutbarem Umfang ändern und informiert den Kunden rechtzeitig. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. 

Soll ich euch jetzt noch eine 1-seitige, kundenfreundliche Muster-Projektvereinbarung (2 Monate) im gleichen Stil liefern?